Das heißt der Zutritt ist nur Geimpften oder Genesen möglich.
Ausgenommen sind:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien°°.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich