Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
ADTV Tanzchule Prestige
Gonska und Luley GbR
Breitwasenring 2
72135 Dettenhausen
Tel.: 07157 675 11 87
E-Mail:
Website: www.tanzschule-prestige.de
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
ADTV Tanzschule Prestige
Gonska und Luley GbR
Telefon: 07157 675 11 87
E-Mail:
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
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Bei verschlüsselter Kommunikation können Ihre Zahlungsdaten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.
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Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
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Auf unserer Website bieten wir u.a. die Bezahlung via PayPal an. Anbieter dieses Zahlungsdienstes ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden “PayPal”).
Wenn Sie die Bezahlung via PayPal auswählen, werden die von Ihnen eingegebenen Zahlungsdaten an PayPal übermittelt.
Die Übermittlung Ihrer Daten an PayPal erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.
Das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« und Magicline haben eine Vereinbarung geschlossen, welche das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« zur Nutzung der Magicline Verwaltungssoftware in Form eines „Software as a Service“-Dienstes sowie zur Inanspruchnahme sonstiger Serviceleistungen berechtigt („Hauptvertrag“). Die Erfüllung der auf Basis des Hauptvertrages seitens Magicline geschuldeten Leistungen bedingt, dass Magicline mit personenbezogenen Daten des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s umgeht. Dieser Vertrag konkretisiert die für beide Parteien insoweit im Rahmen einer sogenannten Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geltenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten.
(1) Magicline erbringt gegenüber dem Studio »ADTV Tanzschule Prestige« folgende Dienstleistungen:
(i) Hosting und Support der seitens des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s zur Verfügung gestellten Daten
(ii) Verarbeitung der vom Studio »ADTV Tanzschule Prestige« zur Verfügung gestellten Daten zur Erstellung von anonymisierten Marktanalysen
(2) Magicline ist verpflichtet, sämtliche personenbezogenen Daten, auf welche Magicline im Zuge der Erfüllung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen Zugriff erlangt, nach Vorgaben des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s streng räumlich getrennt von jedweden Daten von Magicline sowie Daten Dritter zu verarbeiten.
(3) Von der Auftragsdatenverarbeitung sind Daten folgender Personengruppen betroffen:
(i) Mitarbeiter des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s und
(ii) Kunden des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s (nachfolgend „Mitglieder des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s“). Es handelt sich dabei ausnahmslos um folgende personenbezogenen Daten des vorbezeichneten Kreises der Betroffenen:
(i) Bezüglich Mitarbeitern des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s:
(ii) Bezüglich Mitgliedern des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s:
(4) Zweck der Verarbeitung der vorbezeichneten Daten ist zum einen die Unterstützung des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s bei der Verwaltung der mit den Mitgliedern des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s geschlossenen Verträge (Mitgliederverwaltung). Zweck ist zum anderen, dem Studio »ADTV Tanzschule Prestige« für dessen Marktanalysen in anonymisierter Form interne und externe Marktdaten unter Nutzung der Daten der Mitglieder des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s zur Verfügung zu stellen. Zweck der Verarbeitung der Mitarbeiterdaten ist eine technische Unterstützung des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s bei der Personalverwaltung.
(1) Magicline verarbeitet Daten ausschließlich gemäß den Regelungen des mit dem Studio »ADTV Tanzschule Prestige« geschlossenen Vertrages sowie im Rahmen der vom Studio »ADTV Tanzschule Prestige« erteilten Weisungen. Magicline verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten nicht anderweitig und bewahrt sie nicht länger auf, als es das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« bestimmt.
(2) Für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden (den Betroffenen) nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Magicline wird den Auftraggeber bei der Erfüllung von Pflichten gegenüber den Betroffenen unterstützen.
(4) Der Auftraggeber erteilt alle Weisungen in der Regel schriftlich oder per E-Mail. Mündlich erteilte Weisungen müssen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
(1) Bei Magicline ist als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt: Marc Althaus, DS Extern GmbH, Bredkamp 53a, 22589 Hamburg, https://www.dsextern.de/anfragen
(2) Der Datenschutzbeauftragte hat die Ausführungen der EU-DSGVO sowie andere Vorschriften über den Datenschutz im Hinblick auf das Auftragsverhältnis sicherzustellen. Hierzu führt der Datenschutzbeauftragte regelmäßige Kontrollen durch. Über die Kontrollen wird ein Protokoll angefertigt. Stellt der Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Aufgaben Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung fest, so informiert er unverzüglich die Geschäftsführung von Magicline. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten wird dem Studio »ADTV Tanzschule Prestige« unverzüglich mitgeteilt.
(1) Magicline darf ohne schriftliche Weisung des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s die überlassenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben.
(2) Magicline muss alle im Rahmen des Auftrages überlassenen Unterlagen, Dokumente und andere Informationsträger absolut vertraulich behandeln. Dies gilt auch für alle weiteren Informationen, die Magicline bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt während und auch nach Beendigung des Vertrages.
(3) Magicline verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers Vertraulichkeit im Sinne von Art. 28 Abs. 3 b) DSGVO zu wahren. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.
In Bezug auf die Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten wird Magicline nur auf Weisung des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s tätig. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an Magicline zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird Magicline dieses Ersuchen unverzüglich an das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« weiterleiten.
(1) Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages sind die in der Anlage 2 aufgeführten Unternehmen als Unterauftragnehmer für Teilleistungen für den Auftragnehmer tätig und verarbeiten und/oder nutzen in diesem Zusammenhang auch unmittelbar die Auftragsdaten. Für diese Unterauftragnehmer gilt die Einwilligung für das Tätigwerden als erteilt. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von anderen als den in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmern, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglich übernommenen Leistungspflichten sonstige dritte Unternehmen zur Leistungserfüllung heranzieht. Hierbei muss jeder neue Unterauftragnehmer vor Beauftragung dem Auftraggeber schriftlich angezeigt werden, sodass der Auftraggeber gegen die Beauftragung innerhalb von 1 Woche nach Zugang der Anzeige Einspruch erheben kann.
(3) Verweigert der Auftraggeber durch seinen Einspruch die Zustimmung aus anderen als aus wichtigen Gründen, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes des Unterauftragnehmers kündigen, ohne dass dem Auftraggeber gegen den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang Schadensersatz- oder sonstige Zahlungsansprüche zustehen.
(4) Der Auftragnehmer muss jeden Unterauftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung hinsichtlich der Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gewissenhaft auswählen.
(5) Ist der Auftragnehmer im Sinne dieser Vereinbarung befugt, die Dienste eines Unterauftragnehmers in Anspruch zu nehmen, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten zur Erfüllung der gegenüber dem Auftraggeber bestehenden Leistungspflichten auszuführen, so werden diesem Unterauftragnehmer im Wege eines Vertrags dieselben Pflichten auferlegt, die in diesem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit sowie den in diesem Vertrag beschriebenen Kontroll- und Überprüfungsrechten des Auftraggebers. Hierbei müssen ferner hinreichend Garantien dafür geboten werden, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
(6) Durch schriftliche Aufforderung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer Auskunft über die datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen. Unter den in § 8 dieses Vertrages geregelten Voraussetzungen müssen Vor-Ort Kontrollen des Auftraggebers beim Unterauftragnehmer möglich sein.
(7) Ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt, wie beispielsweise bei Personal-, Post- und Versanddienstleistungen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Die Nebenleistungen sind vorab detailliert zu benennen.
(1) Ist Magicline der Ansicht, dass eine Weisung gegen das DSGVO oder andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, weist Magicline das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« unverzüglich darauf hin.
(2) Die Pflichten des Auftragnehmers bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung ergeben sich aus § 10 dieses Vertrages.
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, durch einen zur Geheimhaltung verpflichteten Bevollmächtigten, vor Beginn der Dienstleistung sowie regelmäßig während der Dauer der Dienstleistung in angemessenen Abständen die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und die Datenverarbeitung von Magicline und deren Unterauftragnehmern zu überprüfen.
(2) Anstatt einer Vor-Ort-Kontrolle darf Magicline den Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen auch durch die Vorlage eines geeigneten aktuellen Prüfberichts von unabhängigen Personen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragter oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit – z. B. nach BSI-Grundschutz – („Prüfungsbericht“) erbringen. Der Prüfungsbericht muss es dem Studio »ADTV Tanzschule Prestige« in angemessener Weise ermöglichen, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
(1) Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Die konkreten, vom Auftragnehmer ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in Anlage 1 aufgelistet.
(2) Da die technischen und organisatorischen Maßnahmen dem technischen Fortschritt und der technologischen Weiterentwicklung unterliegen, darf der Auftragnehmer andere und gleichwertige Maßnahmen umzusetzen, sofern dabei das Sicherheitsniveau der in Anlage 1 festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen der Maßnahmen müssen vom Auftragnehmer dokumentiert und dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er oder eine bei ihm beschäftigte Person gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, gegen Festlegungen nach diesem Vertrag oder gegen eine vom Verantwortliche erteilte Weisung verstoßen hat, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Dritter – egal aus welchem Grund – unrechtmäßig Kenntnis von Auftragsdaten erlangt haben könnte, oder wenn in sonstiger Weise eine Gefährdung für die Integrität oder Vertraulichkeit der Auftragsdaten eingetreten ist („Datensicherheitsvorfall“).
(2) Die Information über den Datensicherheitsvorfall hat Angaben über den Zeitpunkt und die Art des Vorfalls (einschließlich einer Information, welche Auftragsdaten in welcher Form betroffen sind), das betroffene EDV-System, die betroffenen Personen, den Zeitpunkt der Entdeckung, denkbare nachteilige Folgen des Datensicherheitsvorfalls sowie die vom Auftragnehmer ergriffenen Maßnahmen und alle sonstigen in Art. 33 Abs. 3 DSGVO bezeichneten Informationen zu enthalten. Der Auftragnehmer hat des Weiteren konkret mitzuteilen, ob eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne des Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO führt und ob das Risiko voraussichtlich hoch im Sinne von Art. 34 Abs. 1 DSGVO ist.
(3) Eine erste Information des Auftraggebers hat unverzüglich, eine dezidierte Information, die sämtliche Informationen gemäß vorstehendem Abs. (2) enthalten muss, soweit möglich, innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von dem Datensicherheitsvorfall, zu erfolgen.
(4) Der Auftragnehmer wird nach Bekanntwerden eines Datensicherheitsvorfalls unverzüglich sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die entstandenen Gefährdungen für die Integrität oder Vertraulichkeit der Auftragsdaten zu minimieren und zu beseitigen, die Auftragsdaten zu sichern und mögliche nachteilige Folgen für Betroffene zu verhindern oder in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber im Falle eines Datensicherheitsvorfalls bei seinen diesbezüglichen Aufklärungs-, Abhilfehandlungen, einschließlich aller Handlungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, auf erstes Anfordern, im Rahmen des Zumutbaren, zu unterstützen.
(6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntniserlangung von einem Datensicherheitsvorfall eine Analyse der Ursachen durchzuführen, diese zu dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation auf Verlangen auszuhändigen. Stellt der Auftragnehmer im Rahmen der Analyse fest, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen die bislang zum Schutz der Auftragsdaten ergriffen wurden, nicht ausreichen um ein angemessenes Schutzniveau herzustellen, wird er auf eigene Kosten erforderliche zusätzliche technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.
(1) Dieser Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird für die Dauer der Laufzeit des Hauptvertrages abgeschlossen (auflösende Befristung).
(2) Die fristlosen Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt. Das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß von Magicline gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, Magicline eine Weisung des Studio »ADTV Tanzschule Prestige«s nicht ausführen kann oder will oder die Wahrnehmung von Kontrollrechten durch das Studio »ADTV Tanzschule Prestige« vertragswidrig verweigert.
(3) Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, wenn die Durchführung des Hauptvertrages und/oder die Durchführung dieses Vertrages von einer hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (insbesondere der zuständigen Datenschutzbehörde) beanstandet wird und eine von dieser Behörde zur Abstellung festgestellter Mängel gesetzte Frist erfolglos verstreicht oder mindestens eine der Parteien von der hierfür zuständigen Behörde die weitere Durchführung des Partnerschaftsvertrages und/oder dieses Vertrages untersagt wird.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(1) Magicline hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragnehmers dem nicht entgegenstehen.
(2) Bei Beendigung dieses Vertrags oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber muss Magicline sämtliche Unterlagen und Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber aushändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht vernichten.
(3) Dokumentationen, die für Magicline als Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, dürfen durch Magicline entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt werden.
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der in § 28 Abs. 9 DSGVO geregelten Form. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit des deutschen Rechts.
Wir sind Mitglied im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband e.V. Die meisten Menschen in Deutschland lernen Tanzen in einer der rund 850 ADTV-Tanzschulen. Die dreijährige Ausbildung zum ADTV Tanzlehrer ist weltweit eine der umfangreichsten als auch anerkanntesten.
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